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BGH - Entscheidung vom 05.04.1989

IVb ZR 26/88

Normen:
ZPO § 307

Fundstellen:
BGHR ZPO § 162 Abs. 1 Anerkenntnis 1
BGHR ZPO § 307 Abs. 1 Anerkenntnis 1
BGHZ 107, 142
DB 1989, 1670
DRsp IV(415)199b-c
FamRZ 1989, 847
MDR 1989, 803
NJW 1989, 1934
WM 1989, 1106

Die Parteien sind geschiedene Eheleute. Aus dem Versteigerungserlös eines ihnen zu je hälftigem Miteigentum gehörenden Einfamilienhauses sind zu ihren Gunsten bei der Hinterlegungsstelle des Amtsgerichts Unna (7 HL [...]
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