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BGH - Entscheidung vom 23.11.1989

III ZR 40/89

Normen:
AGBG § 3, § 9, § 11 Nr.15

Fundstellen:
DRsp I(120)172d-e
NJW-RR 1990, 246
WM 1990, 304

(d) »... Nach der Rechtspr. des BGH verstößt es regelmäßig nicht gegen [die §§ 3, 9, 11 Nr. 15 AGBG], wenn die kreditgebende Bank die Kreditschuldner in einem Vordruck für die notarielle Beurkundung einer [...]
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