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BGH - Entscheidung vom 16.11.1989

III ZR 236/88

Normen:
BGB § 138, § 276, § 607, Vor §§ 1353 ff.

Fundstellen:
BB 1990, 96
BGHR BGB vor § 1 Aufklärungspflicht 28
BGHR BGB § 138 Abs. 1 Darlehen 3
LSK-FamR/Fischer, Vor §§ 1353 ff. BGB LS 35
MDR 1990, 803
NJW 1990, 1034
VersR 1990, 859
WM 1990, 59
ZIP 1990, 443

Die 1960 geborene Beklagte lebte früher, ab September 1985, mit dem rund drei Jahre älteren Polizeibeamten Heinz W (W.) in Stuttgart zusammen. Ihm hatte die Klägerin, eine Sparkasse, im Dezember 1983 zur [...]
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