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BGH - Entscheidung vom 09.11.1989

VI ZR 200/88

Normen:
BGB § 167

Fundstellen:
BauR 1990, 214
DB 1990, 726
DRsp I(112)155e
MDR 1990, 534
NJW-RR 1990, 404
WM 1990, 481

»Nach der ständ. Rechtspr. des BGH ist eine Duldungsvollmacht anzunehmen, wenn der Vertretene es wissentlich geschehen läßt, daß ein anderer für ihn wie ein Vertreter auftritt und der Geschäftsgegner dieses Dulden nach [...]
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