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BGH - Entscheidung vom 30.11.1989

IX ZR 249/88

Normen:
BGB §§ 767, 286
ZPO § 304 Abs. 1

Fundstellen:
BGHR BGB § 767 Hauptschuld 1
BGHR ZPO § 304 Abs. 1 Anspruchsmehrheit 1
BGHR ZPO § 304 Abs. 1 Befreiungsanspruch 2
BGHR ZPO § 308 Abs. 1 Heilung 1
DRsp IV(415)201a-d
JuS 1990, 583
MDR 1990, 539
NJW 1990, 1366
WM 1990, 262
ZIP 1990, 441

Die Kläger nehmen den Beklagten zu 2) neben zwei weiteren Beklagten als Bürgen für Forderungen in Anspruch, die ihnen nach ihrer Auffassung gegen die B. Baubetreuung GmbH, die später als I. Baubetreuung GmbH firmierte [...]
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