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BGH - Entscheidung vom 09.05.1989

VI ZR 268/88

Normen:
BGB § 823
ZPO § 286, § 402

Fundstellen:
BGHR BGB § 823 Abs. 1 Massage 1
BGHR ZPO § 286 Abs. 1 Sachverständigenbeweis 4
DRsp IV(415)48Nr. 10
JuS 1990, 327
MDR 1989, 902
NJW 1989, 2148

Der Klägerin waren im November 1981 von ihrem Hausarzt Fango-Packungen, Massagen sowie Bewegungs- und Streckübungen verordnet worden. Sie begab sich deshalb in die Behandlung des Beklagten, der als staatlich geprüfter [...]
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