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BGH - Entscheidung vom 13.07.1989

III ZR 64/88

Normen:
BGB §§ 284, 286, 288
KostO § 140

Fundstellen:
AnwBl 1990, 52
BB 1989, 1581
BGHR BGB vor § 284 Öffentlich-rechtliche Forderung 1
BGHR BGB § 288 Notargebühren 1
BGHR BNotO § 17 Abs. 1 Notargebühren 1
BGHR KostO § 140 Satz 1 Notargebühren 1
BGHR KostO § 140 Satz 1 Notargebühren 2
BGHR KostO § 8 Notargebühren 1
BGHZ 108, 268
DNotZ 1990, 313
DRsp I(125)352c
DRsp-ROM Nr. 1992/1764
JZ 1989, 805
MDR 1989, 1083
NJW 1989, 2615
VersR 1990, 527
WM 1989, 1428

Dem Kläger, einem Rechtsanwalt und Notar, stand gegen die Beklagte aus drei Kostenberechnungen vom 17. Februar 1983 eine Notargebührenforderung zu, die am 30. Juni 1985 von der Beklagten beglichen wurde. Der Kläger [...]
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