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BGH - Entscheidung vom 15.03.1989

IVa ZR 2/88

Normen:
BGB § 313 S.1, § 654

Fundstellen:
BB 1989, 1015
BGHR BGB § 313 Satz 2 Maklerprovision 1
BGHR BGB § 654 Verwirkung 1
DB 1989, 1462
DRsp-ROM Nr. 1992/2004
DRsp I(125)344e
DRsp I(138)579a-b
MDR 1989, 720
NJW-RR 1989, 760
VersR 1989, 590
WM 1989, 918

Der Kläger, der früher in B als Immobilienmakler tätig war, hat der Beklagten im Herbst 1985 die Gelegenheit zum Erwerb des Baugrundstücks H. weg 37 in nachgewiesen. Bei der Erteilung des Maklerauftrages unterzeichnete [...]
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