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BGH - Entscheidung vom 23.06.1989

V ZR 125/88

Normen:
ZPO § 138 Abs. 2

Fundstellen:
BGHR ZPO § 138 Abs. 2 Gleichwertiges Parteivorbringen 1
DRsp IV(412)207a
JZ 1989, 858
MDR 1989, 1090
NJW 1989, 2756
WM 1989, 1670

Der Beklagte war Eigentümer mehrerer Eigentumswohnungen in B. Mit notariell beurkundetem Vertrag vom 19. Januar 1981 verkaufte er der Klägerin die Wohnung Nr. 4. Von dem Kaufpreis in Höhe von 200.000 DM sollten 50.000 [...]
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