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BGH - Entscheidung vom 20.10.1989

V ZR 341/87

Normen:
BGB § 1059 S. 2, §§ 1061, 1922, 1967, 1056 Abs. 2 S. 2, § 571 Abs.1

Fundstellen:
BGHR BGB § 1056 Abs. 1 Nießbrauchsbeendigung 1
BGHR BGB § 1056 Abs. 2 Satz 2 Nießbrauchererbe 1
BGHR BGB § 1059 Satz 2 Mietvertrag 1
BGHR BGB § 1061 Mietvertrag 1
BGHR BGB § 1922 Abs. 1 Nießbrauchererbe 1
BGHZ 109, 111
DNotZ 1990, 502
DRsp I(154)184b-e
JR 1990, 417
MDR 1990, 229
NJW 1990, 443
WM 1990, 354
WuM 1990, 29
ZMR 1990, 52

Der Beklagte ist Eigentümer eines Anwesens in L , an dem seiner Mutter ein Nießbrauchsrecht zustand. Der Kläger schloß mit ihr am 6. September 1985 einen Mietvertrag über die sich im Anwesen befindlichen Geschäftsräume [...]
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