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BGH - Entscheidung vom 09.11.1989

IX ZR 261/88

Normen:
BeurkG § 53

Fundstellen:
AnwBl 1990, 271
BGHR BGB § 839 Abs. 3 Verschulden 2
BGHR BeurkG § 53 Belehrungspflicht 1
DB 1990, 110
DNotZ 1990, 441
DRsp IV(470)264e
MDR 1990, 240
NJW 1990, 1242
WM 1990, 115

Die Klägerin nimmt die Beklagte als Erbin des verstorbenen Notars S auf Schadensersatz in Anspruch, weil der Notar einen Antrag auf Eintragung eines Altenteilsrechts im Grundbuch zu spät gestellt habe. Am 22. Juni 1976 [...]
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