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BGH - Entscheidung vom 28.09.1989

VII ZR 152/88

Normen:
BGB § 315 Abs. 3 Satz 1

Fundstellen:
BauR 1990, 99
BGHR BGB § 315 Abs. 2 Bestimmungsverfahren 1
BGHR BGB vor § 1 Positive Vertragsverletzung Beweislast 3
DB 1990, 170
LM Nr. 40 zu § 315 BGB
MDR 1990, 233
NJW-RR 1990, 28
WM 1990, 75
ZfBR 1990, 15

Der Beklagte betreibt ein Ingenieurbüro. Die Klägerin, die Stadt E., beauftragte ihn im Jahre 1965 allgemein, die Überwachung der Herstellung von Hausanschlüssen an die Wasserleitung zu übernehmen. Nach den [...]
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