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BGH - Entscheidung vom 04.01.1989

3 StR 398/88

Normen:
BtMG § 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 4
StGB § 52
StPO § 26a

Fundstellen:
BGHR StPO § 26a Unzulässigkeit 2
NStE Nr. 1 zu § 26a StPO
NStZ 1989, 312 (Schoreit)

Beschluß 1. Die Ablehnung des Vorsitzenden Richters am Bundesgerichtshof Dr. R. sowie der Richter am Bundesgerichtshof Dr. K., Dr. G., Z. und H. ist unzulässig. 2. Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des [...]
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