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BGH - Entscheidung vom 15.06.1989

VII ZR 14/88

Normen:
BGB §§ 478, 479, 639
VOB/B § 13 Nr. 5 Abs. 1 S. 2, S. 3

Fundstellen:
BB 1989, 2003
BGHR VOB/B § 13 Nr. 5 Abs. 1 Satz 3 Nachbesserungsleistung 1
BGHR VOB/B § 13 Nr. 5 Abs. 1 Satz 3 Verjährungsfrist 1
BGHR ZPO § 314 Unrichtigkeit 1
BGHR ZPO § 554 Abs. 3 Nr. 3 lit. b, Tatbestand 1
BGHZ 108, 65
BauR 1989, 606
DB 1989, 1867
DRsp I(138)568a-b
MDR 1989, 1094
NJW 1989, 2753
WM 1989, 1609
ZfBR 1989, 215
ZfBR 1992, 25
ZfBR 1994, 175

Im Mai 1976 erteilte die Klägerin der Beklagten den Auftrag, die Gehweganlage in B. an der B 257 zu erstellen. Im Mai 1978 erteilte sie der Beklagten einen entsprechenden Auftrag für die L 38. In beiden Verträgen [...]
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