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BGH - Entscheidung vom 21.07.1989

2 StR 214/89

Normen:
StGB § 13 Abs. 2

Fundstellen:
BGHSt 36, 227
DRsp III(334)187b-c
JR 1990, 428
JuS 1990, 502
NJW 1990, 332
NStZ 1990, 77

Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Untreue durch Unterlassen in Tateinheit mit Beihilfe zum Betrug durch Unterlassen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt und deren Vollstreckung zur Bewährung [...]
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