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BGH - Entscheidung vom 12.12.1989

VI ZR 12/89

Normen:
BGB § 648
GSB § 1

Fundstellen:
BGHR GSB § 1 Abs. 1 Baugeld 5
BGHR GSB § 1 Abs. 1 Generalübernehmer 1
BGHR GSB § 1 Abs. 1 Schaden 1
BauR 1990, 244
DRsp I(138)587e-f
MDR 1990, 613
NJW 1990, 1048
NJW-RR 1990, 280
VersR 1990, 429
WM 1990, 769

Der Kläger verlangt von dem Erstbeklagten (im folgenden: der Beklagte) Schadensersatz in Höhe des nicht eintreibbaren Betrages einer titulierten Werklohnforderung von 94.804,41 DM gegen die MV Massivhaus und [...]
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