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BGH - Entscheidung vom 28.11.1989

XI ZR 34/89

Normen:
Scheckabkommen (Abkommen über die Rückgabe nicht eingelöster Schecks und die Behandlung von Ersatzstücken verlorengegangener Schecks im Scheckeinzugsverkehr) Abschnitt II Nr. 1 und 2

Fundstellen:
BB 1990, 514
BGHR ScheckG Art. 28 Scheckabkommen 1
BGHZ 109, 235
DB 1990, 217
DRsp II(224)196a
MDR 1990, 335
NJW 1990, 833
VersR 1990, 159
WM 1990, 96
ZIP 1990, 29

Die klagende Bank verlangt von der beklagten Sparkasse Schadensersatz, da diese verspätet mitgeteilt habe, daß mehrere vorgelegte Schecks von ihr nicht eingelöst würden. Die Klägerin, eine Factoring-Bank, schloß am 17. [...]
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