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BGH - Entscheidung vom 21.09.1989

I ZR 34/88

Normen:
UWG § 16 Abs. 1
WZG § 11 Abs. 1 und 2, § 31

Fundstellen:
BGHR BGB § 12 Berühmte Marke 1
BGHR UWG § 16 Abs. 1 Branchennähe 1
BGHR WZG § 11 Abs. 1 Nr. 2 Geschäftsbetrieb 1
BGHR WZG § 31 Zeichenverwechselbarkeit 3
DB 1990, 1184
GRUR 1990, 37
MDR 1990, 411
NJW 1990, 1486
NJW-RR 1990, 295
WRP 1990, 170
ZIP 1989, 1608
wrp 1990, 170

Die Klägerin betreibt neben einem Warenversandhaus zahlreiche Warenhäuser in verschiedenen Städten der Bundesrepublik Deutschland, darunter auch in Koblenz. Sie führt in ihrer Firma den Begriff 'Quelle', welchen sie im [...]
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