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BGH - Entscheidung vom 29.09.1989

V ZR 326/87

Normen:
BGB §§ 1191, 812
ZPO § 275 Abs.4, §§ 286, 288

Fundstellen:
BGHR BGB § 1191 Abs. 1 Sicherungsabrede 6
BGHR ZPO § 288 Abs. 1 Klägergeständnis 1
DRsp IV(413)210e
KTS 1990, 142
MDR 1990, 324
NJW 1990, 392
WM 1989, 1862
ZIP 1990, 31

Die Klägerin klagt aus abgetretenem Recht der Firma AKV A. -GmbH. in notarieller Urkunde vom 4. Januar 1984 wurde der Beklagten an einem Grundstück der AKV eine Grundschuld von 900.000 DM bestellt, und zwar durch [...]
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