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BGH - Entscheidung vom 08.12.1989

V ZR 259/87

Normen:
BGB § 276

Fundstellen:
BGHR BGB vor § 1 Aufklärungspflicht 30
BGHR BGB § 123 Abs. 2 Dritter 2
BGHR BGB § 278 Verhandlungshilfe 2
MDR 1990, 527
NJW 1990, 1661
WM 1990, 479

Mit notariellem Vertrag vom 7. März 1985 kaufte die Klägerin von der Beklagten zu 1 unter Ausschluß jeder Gewährleistung einen Seglerhafen am See. Der Kaufpreis betrug 3.000.000 DM. Von den 80 Liegeplätzen waren nur 37 [...]
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