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BGH - Entscheidung vom 08.11.1989

IVa ZR 193/88

Normen:
ARB § 2 Abs.4 S.2

Fundstellen:
DRsp II(228)169c
VersR 1990, 301

»§ 2 Abs. 4 Sätze 1 und 2 [der zwischen der Kl. als VersNehmer und der Bekl. als Rechtsschutzversicherer geltenden] ARB lauten: »Für die Leistungen des Versicherers bildet die vereinbarte Versicherungssumme die [...]
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