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BGH - Entscheidung vom 18.01.1989

VIII ZR 142/88

Normen:
AGBG § 11 Nr. 8a, § 9, § 11 Nr. 8b, § 11 Nr. 11
BGB § 433

Fundstellen:
BGHR AGBG § 11 Nr. 11 Gewährleistungsausschluß 1
BGHR AGBG § 11 Nr. 8 lit. a, Rücktrittserklärung 1
BGHR AGBG § 11 Nr. 8 lit. b, Schadensersatz 1
BGHR AGBG § 6 Abs. 1 Teilunwirksamkeit 1
DB 1989, 874
DRsp I(130)288a-e
MDR 1989, 629
NJW-RR 1989, 625
WM 1989, 538

Der Kläger ist ein rechtsfähiger Verein, der nach seiner Satzung Verbraucherinteressen wahrnimmt. Die Beklagte betreibt bundesweit Waren- und Kaufhäuser. Den von ihr im Zusammenhang mit dem Verkauf neu hergestellter [...]
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