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BGH - Entscheidung vom 05.10.1989

IX ZR 265/88

Normen:
BGB § 383 Abs. 3, § 935 Abs. 2

Fundstellen:
BGHR BGB § 383 Abs. 3 Versteigerung 1
BGHR BGB § 935 Abs. 2 Erwerb, gutgläubiger 1
BGHR GVG § 13 Teilverweisung 1
JuS 1990, 411
MDR 1990, 238
NJW 1990, 899

Die Beklagte ist Inhaberin eines Antiquitätengeschäfts und erwarb am 26. April 1986 auf einer Auktion des Kunsthauses Schloß A für 2.107,80 DM einen Handstempel zum Siegeln von Urkunden (Siegeltypar), der im [...]
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