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BGH - Entscheidung vom 13.04.1989

I ZR 28/87

Normen:
BGB § 242
HGB § 430 Abs. 3, § 429 Abs. 2, § 439
LuftVG § 48 Abs. 1 Satz 2, § 39, § 47

Fundstellen:
BGHR BGB § 242 Rechtsausübung, unzulässige 13
BGHR BGB § 242 Rechtsausübung, unzulässige 14
BGHR HGB § 429 Abs. 2 Rechtsausübung, unzulässige 1
BGHR HGB § 430 Abs. 3 Organisationsverschulden 1
BGHR HGB § 439 Verjährungseinrede 1
BGHR LuftVG § 48 Abs. 1 Satz 2 Organisationsverschulden 1
DRsp-ROM Nr. 1992/1952
DRsp II(214)231f
MDR 1989, 967
MDR 1989, 968
NJW-RR 1989, 1270
VRS 77, 264
VersR 1989, 1066
WM 1989, 1521

Die Klägerin, eine deutsche Mineralölgesellschaft, verlangt von der Beklagten, die weltweit Kurierdienstleistungen anbietet und unter Hinweis auf die Größe ihres Luftkuriernetzes dafür wirbt, aus abgetretenem Recht der [...]
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