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BGH - Entscheidung vom 13.02.1989

II ZR 209/88

Normen:
AktG § 112

Fundstellen:
BB 1989, 866
BGHR AktG § 112 Schadensersatzprozeß 1
BGHR BGB § 278 Satz 1 Rechtsanwalt 1
BGHR BGB vor § 1 Zusagen, arbeitsrechtliche 1
BGHR GmbHG § 43 Abs. 4 Prokurist 1
BGHR GmbHG § 46 Nr. 5 Verzichtswirkung 1
DB 1989, 971
DRsp II(220)341c
MDR 1989, 717
NJW 1989, 2055
WM 1989, 637

Der Kläger ist von 1950 bis 1984 in verschiedenen Stellungen für die Beklagte, eine mitbestimmte GmbH, tätig gewesen. Seit 1959 war er Prokurist. Als Leiter der Niederlassung Düsseldorf und des dort betriebenen [...]
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