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BGH - Entscheidung vom 30.11.1989

III ZR 215/88

Normen:
ZPO § 256 Abs. 1, § 850f Abs. 2

Fundstellen:
BGHR ZPO vor § 1 Feststellungsklage 1
BGHR ZPO § 256 Abs. 1 Feststellungsinteresse 14
BGHR ZPO § 256 Abs. 1 Rechtsverhältnis 2
BGHR ZPO § 322 Abs. 1 Feststellungsklage 3
BGHR ZPO § 850f Abs. 2 Feststellungsklage 1
BGHZ 109, 275
DRsp IV(413)210a-d
JZ 1990, 392
KTS 1990, 276
MDR 1990, 317
NJW 1990, 834
Rpfleger 1990, 246
VersR 1990, 213
WM 1990, 569

Die Rechtsvorgängerin der Klägerin gewährte den Beklagten durch Vertrag vom 1./11. Juli 1983 einen Ratenkredit über 119.341 DM. Die Klägerin kündigte das Kreditverhältnis mit Schreiben vom 3. November 1983 und [...]
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