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BGH - Entscheidung vom 15.06.1989

V ZB 22/88

Normen:
KO § 58 Nr. 2
WEG § 28 Abs. 1 S. 2 Nr. 2, § 16 Abs. 2

Fundstellen:
BB 1989, 2139
BGHR KO § 58 Nr. 2 Wohnungseigentum 1
BGHR WEG § 16 Abs. 2 Konkurs 1
BGHR WEG § 16 Abs. 2 Sonderumlage 1
BGHR WEG § 28 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Konkurs 1
BGHR WEG § 28 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Sonderumlage 1
BGHZ 108, 44
DB 1989, 2324
DRsp I(152)150e-f
DRsp IV(438)223d
DRsp-ROM Nr. 1992/1838
MDR 1989, 898
NJW 1989, 3018
Rpfleger 1989, 472
WM 1989, 1289

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer beschloß am 24. Juli 1986, Wohngeldrückstände des verstorbenen Wohnungseigentümers Günter K. in Höhe von 207.957, 62 DM auf die übrigen Eigentümer nach dem Verhältnis ihrer [...]
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