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BGH - Entscheidung vom 21.03.1989

IX ZR 82/88

Normen:
BGB §§ 765, 777

Fundstellen:
BGHR BGB § 765 Abs. 1 Hauptschuld 2
BGHR BGB § 777 Abs. 1 Satz 2 Anzeige 1
BauR 1989, 491
DB 1989, 1233
DRsp I(138)559d-e
MDR 1989, 734
NJW 1989, 1856
WM 1989, 627

Die Klägerin nimmt die Beklagte zu 1) (im folgenden: Beklagte) als Bürgin für eine Verbindlichkeit des Beklagten zu 2) (im folgenden: Hauptschuldner) in Anspruch. Die Rechtsvorgängerin der Klägerin beauftragte am 19. [...]
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