1. Das Verfahren gegen die Angeklagte wird mit Zustimmung des Generalbundesanwalts auf die Verfolgung des schweren Raubes (§ 250 Abs. 1 Nr. 2 , § 249 StGB ) und der Freiheitsberaubung (§ 239 Abs. 1 StGB ) beschränkt (§ [...]
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