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BGH - Entscheidung vom 13.07.1989

III ZR 52/88

Normen:
BGB § 839 Abs.1

Fundstellen:
BGHR BGB § 839 Abs. 1 Satz 1 Dritter 22
BGHR BGB § 839 Abs. 1 Satz 1 Schutzzweck 1
BGHR BGB § 839 Abs. 1 Satz 1 Standesbeamter 1
DRsp I(147)246a-b
FamRZ 1989, 1048
MDR 1990, 224
NJW 1990, 505
VersR 1989, 1084

Die Klägerin nimmt die beklagte Stadt auf Schadensersatz wegen Amtspflichtverletzung in Anspruch, weil durch Verschulden von Bediensteten des städtischen Standesamts ihre Eheschließung mit dem dann am 4. Juli 1985 [...]
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