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BGH - Entscheidung vom 07.03.1989

5 StR 576/88

Normen:
GVG § 45 Abs. 2, § 49 Abs. 4, § 77
StPO § 338 Nr. 1

Fundstellen:
BGHSt 36, 138

Die Rüge des Angeklagten E, die Strafkammer sei mit dem Schöffen H G nicht vorschriftsmäßig besetzt gewesen (§ 338 Nr. 1 StPO ), dringt nicht durch. Dieser Schöffe ist der Kammer anstelle der von der Dienstleistung am [...]
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