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BGH - Entscheidung vom 09.01.1989

StB 49/88

Normen:
StPO § 94

Fundstellen:
BGHR StPO § 94 Verhältnismäßigkeit 1
NStE Nr. 4 zu § 94 StPO

Bei allen Eingriffen der Ermittlungsbehörden ist der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu beachten. Der bei Beschlagnahme zu erwartende Schaden, der auch die Beeinträchtigung der Persönlichkeitsrechte umschließt, darf [...]
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