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BGH - Entscheidung vom 05.10.1989

I ZR 160/88

Normen:
BGB § 252 Satz 2
HGB § 89a Abs. 2
ZPO § 287 Abs. 1

Fundstellen:
AnwBl 1990, 220
BB 1989, 2428
BGHR BGB § 252 Satz 2 Darlegungslast 4
BGHR HGB § 89a Abs. 2 Darlegungslast 1
DB 1990, 40
DRsp II(210)365d
MDR 1990, 312
NJW-RR 1990, 171
WM 1990, 281

Die Klägerin war für die Beklagte, ein Bekleidungswerk, seit Anfang August 1979 als Handelsvertreterin tätig. Die Übernahme weiterer Vertretungen war ihr vertraglich untersagt. Für den Fall einer Zuwiderhandlung sowie [...]
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