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BGH - Entscheidung vom 02.03.1989

1 StR 7/89

Normen:
StGB § 146 Abs. 2, § 46

Fundstellen:
BGHR StGB § 46 Abs. 1 - Schuldausgleich 18
DRsp III(310)167b-c
GA 1989, 515
JZ 1989, 652
MDR 1989, 652

Der Schuldspruch weist keinen Rechtsfehler auf. Dagegen kann der Strafausspruch nicht bestehen bleiben, weil das Urteil nicht erkennen läßt, ob das Landgericht bedacht hat, daß der Angeklagte, wenn er wegen [...]
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