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BGH - Entscheidung vom 25.04.1989

VI ZB 13/89

Normen:
ZPO § 301 Abs. 1, § 511 lit. a Abs. 1

Fundstellen:
BGHR ZPO § 301 Abs. 1 Schmerzensgeld 1
BGHR ZPO § 511a, Wertberechnung 5
MDR 1989, 903
NJW 1989, 2757

I. Gegenstand des Rechtsstreits sind wechselseitig erhobene Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall. Der Beklagte zu 1.) hat widerklagend auf der Grundlage eines behaupteten Gesamtschadens von 20.861,10 DM [...]
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