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BGH - Entscheidung vom 19.04.1989

IVa ZR 93/88

Normen:
BGB § 2082 Abs.1, Abs.2 S.1, § 2340 Abs.3

Fundstellen:
BGHR BGB § 2340 Abs. 3 Kenntnis 1
BGHR BGB § 2341 Anfechtungsberechtigung 1
BGHR ZPO § 559 Abs. 1 Hilfsantrag 1
DRsp I(174)238a
FamRZ 1989, 967
JuS 1990, 234
MDR 1989, 976
WM 1989, 1151

Der (während des Revisionsverfahrens verstorbene) Kläger hält den Beklagten, seinen Neffen, für erbunwürdig nach dem am 20. November 1982 ledig und kinderlos verstorbenen Erblasser. Der Beklagte bestreitet die ihm [...]
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