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BGH - Entscheidung vom 29.03.1989

4 StR 109/89

Normen:
StGB §§ 20, 21

Fundstellen:
BGHR StGB § 21 - seelische Abartigkeit 12
BGHR StGB § 211 Abs. 2 - Befriedigung des Geschlechtstriebs 4
DRsp III(310)178c
JR 1990, 119
NStE Nr. 53 zu § 21
RuP 1989, 119

Das Landgericht hatte den Angeklagten wegen Mordes - begangen in den Tatformen der Heimtücke und der Tötung aus niedrigen Beweggründen - zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Dieses Urteil hatte der Senat [...]
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