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BGH - Entscheidung vom 29.06.1989

IX ZR 175/88

Normen:
BGB § 242, § 426, § 1225, § 1143 Abs. 1, § 774, § 401 Abs. 1

Fundstellen:
BB 1989, 1508
BGHR BGB § 426 Abs. 1 Satz 1 Haftung, anteilige 1
BGHR BGB § 774 Ausgleichspflicht 1
BGHZ 108, 179
DRsp I(128)180a-b
JuS 1990, 61
MDR 1989, 987
NJW 1989, 2530
WM 1989, 1205

Der Kläger nimmt den Beklagten als Mitbürgen in Anspruch. Die Parteien und R S waren Gesellschafter der R Gesellschaft mit beschränkter Haftung Handel mit Kunststoffen und Maschinen (fortan: R GmbH). Die R GmbH war mit [...]
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