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BGH - Entscheidung vom 09.03.1989

III ZR 269/87

Normen:
BGB §§ 276, 607, § 195, § 609a, § 676

Fundstellen:
BB 1989, 938
BGHR BGB vor § 1 Aufklärungspflicht 23
BGHR BGB vor § 1 Schaden 3
BGHR BGB vor § 1 Verjährung 3
DB 1989, 1230
DRsp II(224)185a-d
MDR 1989, 718
NJW 1989, 1667
VersR 1989, 596
WM 1989, 665

Die beklagte Bank vergibt Kredite in Verbindung mit dem Abschluß einer Kapitallebensversicherung. Diese Kredite sind während ihrer Laufzeit tilgungsfrei; der Kreditnehmer hat nur die im Kreditvertrag vereinbarten [...]
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