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BGH - Entscheidung vom 11.07.1989

VI ZR 255/88

Normen:
BGB §§ 823, 1004
StGB §§ 186, 193

Fundstellen:
BGHR BGB § 1004 Abs. 1 Tatsachenbehauptung 1
BGHR BGB § 1004 Abs. 1 Unterlassung 2
BGHR BGB § 1004 Rufschädigung 2
BGHR BGB § 847 Persönlichkeitsrecht 1
MDR 1990, 42

Die Erstklägerin betreibt ein Brunnenbohrunternehmen für Trinkwasserbrunnen, der Zweitkläger ist Gesellschafter und der Geschäftsführer des Unternehmens. Bei der Suche nach wasserführenden Schichten arbeitet er mit der [...]
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