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BGH - Entscheidung vom 23.06.1989

V ZR 289/87

Normen:
BKleingG § 5 Abs. 1, 3, §§ 3, 13, 16 Abs. 1
GG Art. 14

Fundstellen:
BGHR BGB § 134 Preisbindung 1
BGHR BKleingG § 13 Höchstpachtüberschreitung 1
BGHR BKleingG § 16 Abs. 1 Übergangsregelung 1
BGHR BKleingG § 5 Abs. 1 Satz 1 Verfassungsmäßigkeit 1
BGHR BKleingG § 5 Abs. 1 Satz 1 Verstoß 1
BGHR BKleingG § 5 Abs. 3 Satz 1 Anpassung 1
BGHR GG Art 14 Abs. 1 Satz 2 Preisbindung 1
BGHZ 108, 147
DRsp II(280)83f-k
MDR 1989, 1090
NJW 1989, 2470
RdL 1989, 203
WM 1989, 1612
WuM 1989, 491
ZMR 1989, 410

Die Beklagte verpachtet seit 1959 Kleingartengelände durch sogenannte Generalpachtverträge an den Kläger. Dieser stellt die Flächen im Wege der Unterverpachtung den Mitgliedern von Kleingärtnervereinen zu den gleichen [...]
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