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BGH - Entscheidung vom 30.11.1989

I ZR 170/83

Normen:
EWGV Art. 85, 86, 90
LuftVG § 21
UWG § 1

Fundstellen:
GRUR 1990, 459

Die Beklagten betreiben Reisebüros. Sie werben u.a. für Linienflüge und verkaufen entsprechende Flugscheine, d.h. sie vermitteln für Linienflugunternehmen den Abschluß von Beförderungsverträgen mit Flugpassagieren. [...]
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