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BGH - Entscheidung vom 18.12.1989

II ZR 254/88

Normen:
AktG § 246
GG Art. 14 Abs.1

Fundstellen:
AG 1990, 259
BB 1990, 667
BGHR AktG § 246 Rechtsausübung, unzulässige 2
BGHR AktG § 320 Abs. 1 Verschmelzung 1
BGHR AktG § 340a, Verschmelzungsbericht 2
BGHR EWG-Vertrag Art. 177 Abs. 3 Vorlagepflicht 4
DB 1990, 317
DRsp II(220)347d-e
MDR 1990, 603
WM 1990, 140
ZIP 1990, 168

Die Klägerin zu 1 ist Minderheitsaktionärin der Beklagten. Deren Hauptaktionärin mit einer Beteiligung von 91, 3 % ist die A AG B (künftig: A). Die Hauptversammlung der Beklagten hat am 19. Juni 1987 zu Punkt 5 der [...]
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