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BGH - Entscheidung vom 19.01.1989

III ZR 243/87

Normen:
BGB § 839 Abs.1

Fundstellen:
BGHR BGB § 839 Abs. 1 Satz 1 Kausalität 2
BGHR BGB § 839 Abs. 1 Satz 1 Polizeibeamter 2
BGHR BGB § 839 Abs. 1 Satz 1 Staatsanwalt 2
BGHR BGB § 839 Abs. 1 Satz 1 Verschulden 11
DRsp I(147)245a
MDR 1989, 523
NStZ 1989, 279
VersR 1989, 367

Der Kläger, ein Privatdetektiv, wurde am 21. Dezember 1984 von der G GmbH mit der Aufklärung eines im Dezember 1983 in der Schweiz zum Nachteil der Eheleute G begangenen Erpressungsversuchs beauftragt. Als [...]
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