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BGH - Entscheidung vom 07.04.1989

V ZR 34/88

Normen:
GKG (1975) § 25 Abs. 1 S. 3

Fundstellen:
AnwBl 1990, 44
BGHR GKG § 25 Abs. 1 Satz 3 Änderungsbefugnis 1
MDR 1989, 899

I. Die Kläger machen Unterlassungsansprüche geltend wegen der von der Eisenbahnlinie der Beklagten ausgehenden Geräuschimmissionen. Das Landgericht hat die Klage abgewiesen und den Streitwert auf 50.000 DM festgesetzt. [...]
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