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BGH - Entscheidung vom 21.03.1989

1 StR 104/89

Normen:
BtMG § 29 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4, § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 30 Abs. 1 Nr. 4

Fundstellen:
NStZ 1990, 375 (Schoreit)
StV 1990, 355

Der Strafausspruch kann nicht bestehen bleiben. Das Landgericht hat die verhängte Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten dem Strafrahmen des § 29 Abs. 3 BtMG entnommen. Anhaltspunkte dafür, daß trotz [...]
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