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BAG - Entscheidung vom 28.02.1989

3 AZR 468/87

Normen:
BGB § 315 Abs. 1
Vorruhestands-TV (Tarifvertrag zur vorgezogenen freiwilligen Pensionierung für das private Bankgewerbe in der Bundesrepublik Deutschland und im Land Berlin vom 10. April 1984) § 2
VRG §§ 1, Abs. 1 Nr. 4
ZPO § 91a Abs. 1 Satz 1, § 128 Abs. 2 Satz 1, § 894 Abs. 1 Satz 1

Fundstellen:
AP Nr. 7 zu § 2 VRG
ASP 1989, 264
DB 1989, 1423
EBE/BAG 1989, 88
EzA § 2 VRG Bankgewerbe Nr. 1
NZA 1989, 684
VersR 1989, 766

A. Die Parteien haben darum gestritten, ob die Beklagte verpflichtet war, das Arbeitsverhältnis zum Zweck der Inanspruchnahme von Vorruhestandsleistungen aufzuheben. Sie haben in der Revisionsinstanz übereinstimmend [...]
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