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BAG - Entscheidung vom 28.09.1989

6 AZR 539/87

Normen:
BGB § 242
MTA (Manteltarifvertrages für die Angestellten der Bundesanstalt für Arbeit vom 21. April 1961) § 27 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 6
TV-Beratungsanwärter (Tarifvertrag zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Beratungsanwärter vom 16. Juni 1972 in der Fassung des 4. Änderungstarifvertrages vom 10. Dezember 1974) § 8 Abs. 1
TVG § 1

Fundstellen:
AP Nr. 1 zu § 27 MTA
EBE/BAG 1990, 12
EzBAT § 27 BAT Abschnitt A - Bund/Länder Nr. 2
PersR 1990, 116
ZTR 1990, 111

Die Parteien streiten über die Festsetzung der Lebensaltersstufe des Klägers, die für die Höhe der Vergütung maßgeblich ist. Der am 29. Juli 1947 geborene Kläger war zunächst seit dem 18. Juni 1974 bei der Beklagten im [...]
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