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OLG Oldenburg - Entscheidung vom 10.02.1988

2 U 245/87

Normen:
BGB § 254
StVO § 25 Abs. 1 § 40
StVG § 7 § 17

Fundstellen:
DAR 1989, 186
DRsp I(123)327e

»... Das Fehlverhalten [des bekl. PKW-Fahrers] wiegt um so schwerer, als ca. 250 m vor der Unfallstelle ein Zeichen 136 zu § 40 StVO . (»Kinder«) aufgestellt war. Dieses Verkehrszeichen dient als Warnung und Hinweis [...]
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