»Nach § 133 Satz 3, 1. Altern. BRAGebO ist hier das AG Köln zuständig. Denn dieses ist nicht nur das Amtsgericht, in dessen Bezirk ein Bedürfnis für Beratungshilfe i. S. von § 4 Abs. 1 BerHG aufgetreten war (weil die [...]
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